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Landesarbeitsgericht Köln: Private Nutzung von Internet und Email

von Michael J. Erner | 10. Januar 2006

Fehlt eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigterweise von der Duldung privater Nutzung ausgehen. Die Gestattung des Arbeitgebers zur Privatnutzung von im Betrieb vorhandenen technischen Einrichtungen in angemessenem Umfang durch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer stellt eine im Privat- und Arbeitsleben sozialtypische Erscheinung dar, da Kommunikationshandlungen häufig termingebunden sind und der Arbeitnehmer während der Dauer seines Aufenthaltes im Betrieb private Kommunikationsmittel nicht oder nur eingeschränkt einsetzen kann.
LAG Köln, Urteil vom 11.02.2005 - 4 Sa 1018/04

Topics: Arbeitsplatz, Rechtsprechung |

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