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Benotung von Lehrerin im Internet rechtens

von Michael J. Erner | 26. August 2007

Heise berichtet darüber, dass das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf einer Internetseite für rechtens erklärt. Die Richter hoben eine einstweilige Verfügung auf, mit der den Betreibern der Seite Spickmich die Benotung einer Lehrerin durch Schüler zunächst untersagt werden sollte (Aktenzeichen: 28 O 263/07).
Unter Nennung ihres Namens, ihrer Schule und ihrer Fächer hatte eine Gymnasiallehrerin in dem Schüler-Netzwerk die Gesamtnote 4,3 erhalten. Bei Spickmich können Lehrer – ohne dafür ihr Einverständnis geben zu müssen – in Kategorien wie “sexy”, “cool und witzig” oder “guter Unterricht” bewertet werden. Sie erhalten dabei Zensuren zwischen 1 und 6.

Die Richter sahen das Persönlichkeitsrecht der Lehrerin durch die Veröffentlichung nicht verletzt. Ihre persönlichen Daten seien zuvor schon auf der Internetseite der Schule zu sehen gewesen. Die Benotungen seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Unzulässig sind solche Werturteile laut den Richtern erst, wenn sie die Grenze zur “Schmähkritik” überschreiten.

Topics: Allgemein, Informationsgesellschaft, Rechtsprechung |

Keine Reaktion zu “Benotung von Lehrerin im Internet rechtens”

  1. Spickmich oder nich … | MISSIONSBLOG
    Am 26. August 2007 um 13:40 Uhr

    [...] auf eine gegenteilige Rechtsauffassung zum OLG Köln abzustellen (Vgl. hierzu auch den Beitrag zur Entscheidung des LG Köln). Demnach sei der gläserne Bürger im Internet in unzähligen Fällen schon Wirklichkeit geworden. [...]

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