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Big Bush is watching you

von Dr. Sarah S. Weiß | 26. September 2008

Die USA sind ein steter Quell der Freude: mit Botox und Silikon aufgehübschte Promis, Fastfood und zuletzt die Finanzkrise. Doch nun will uns die Supermacht noch größere Freude bereiten: Sie interessiert sich für unseren Geburtstag, unsere Gewerkschaftszugehörigkeit oder sexuellen Vorlieben. So deutlich bekundetes Interesse schmeichelt … Aber mal ehrlich: Glauben wir wirklich, dass die USA sich für unsere Daten interessieren, weil George W. Bush nach dem passenden Geburtstagsgeschenk für einen homosexuellen Betriebsrat sucht? Nein, es geht mal wieder um die Bekämpfung “schwerwiegender Kriminalität”. Gut, man mag Gewerkschaften als kriminelle oder gar terroristische Vereinigungen betrachten. Ob sie jedoch als nachhaltige Beeinträchtigung der US-Sicherheit durchgehen, sei dahingestellt. Warum also sollten deutsche Behörden ihren amerikanischen Kollegen solch empfindliche Daten überlassen? Vielleicht weil Deutschland einem Hang zu vorauseilendem Gehorsam huldigt?!

So sehr uns die Datenpannen unserer europäischen Nachbarn amüsieren – bei der Weitergabe von Personendaten ihrer Bürger sind sie vorsichtiger … Denn die Unterzeichnung eines Abkommens, das den verstärkten Austausch von Personen-Informationen über Terrorverdächtige vorsieht, segnete nur das Bundeskabinett ab: Man einigte sich mit den USA, Informationen zu Personen auszutauschen, die dem terroristischen Umfeld zugerechnet werden. Um potentiellen Terror im Keim zu ersticken, sollen Daten zur Identifizierung der Person (Name, Staatsangehörigkeit etc.) übermittelt werden - neben Informationen zu den Umständen, die den Terrorismusverdacht begründen. Außerdem schafft die Übereinkunft die Basis für ein automatisiertes Austauschverfahren von biometrischen und DNA-Daten im Hit/No-Hit-Verfahren. Pate stand der Vertrag von Prüm. Zwar ist auch der nicht unumstritten, doch beim Vertragspartner USA hatten Frau Zypries und Herr Schäuble wohl die rosarote Brille auf: Unabhängig vom Umfang der Fundstellendatensätze und dem Austauschverfahren genügen die USA weder in rechtlicher noch technischer Hinsicht den europäischen Standards.

Nachdem die SPD ihren anfänglichen Widerstand aufgab, fordert nun der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den Bundestag auf, das Abkommen zu stoppen. Zu Recht – denn die Gründe für eine Ablehnung der Übereinkunft sind zahlreich: Da wäre die Tatsache, dass unklar bleibt, welche US-Behörden Datenzugriff bekommen, dass es keines Verdachts oder Anlasses für eine Datenabfrage bedarf. Dass eine deutsche Behörde ihn gemeldet hat, erfährt der “Terrorverdächtige” ohnehin nicht – er wundert sich nur, warum ihm die Einreise in die Staaten verweigert wird. Zugegeben: Daten über politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder das Sexualleben dürfen deutsche Behörden nur herausgeben, wenn sie “besonders relevant” sind. Aber so dehnbar dieser Begriff ist, leuchtet nicht ein, wann das Sexualleben einer Person Terrorverdacht oder staatsrechtliche Sicherheitsbedenken nach sich zöge. Gut, je nach “ästhetischem Wert” einer sich entkleidenden Person könnte man diskutieren, ob man einen Tatbestand des sexuellen Terrorismus definiert …

Bei der “Lernresistenz” unserer Abgeordneten wird einmal mehr das BVerfG die Reißleine ziehen müssen. Denn Grundrechtsbeschränkungen bedürfen u. a. der Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit und Zweckbindung. Davon kann bei der Übereinkunft mit den USA keine Rede sein: Um nur ein Beispiel zu nennen, heißt es in Artikel 13 des Abkommens:
“(1) Unbeschadet des Artikels 10 Absatz 4 dürfen die Vertragsparteien Daten, die sie nach diesem Abkommen gewonnen haben, verarbeiten [...]
d) für jeden anderen Zweck, jedoch nur mit der vorherigen Zustimmung der Vertragspartei, die die Daten übermittelt hat.”
Vertragsparteien sind die Regierungen – nicht die Personen, deren Daten übermittelt werden. Ob deren Zustimmung vorliegt, wird nicht erfragt. Also verfängt das Argument kaum, die Datenübermittlung sei unproblematisch – schließlich seien die USA ein Rechtsstaat. Sicher sind die USA ein Rechtsstaat, aber einer mit sehr niedrigen Ansprüchen an den Datenschutz. Was nützt uns der Datenschutz vor der Haustüre noch, wenn unsere Daten ohnehin in der weiten Welt vagabundieren?! In diesem Sinne: Hoffen wir, dass die Richter in Karlsruhe ihre Hausaufgaben weiterhin machen …

Topics: Allgemein, Ausland, Politik, Schutzwürdige Interessen, Selbstbestimmungsrecht |

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