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Kennzeichen D
von Michael J. Erner | 29. November 2009
E - PS 1010. Dieses Kennzeichen wurde gestern im Radio verkündet. Zwei Ausbrecher aus der JVA Aachen hätten einen BMW der 5er-Serie durch Bedrohung des Eigentümers erlangt und befanden sich damit auf der Flucht. Die Medien verbreiteten im 20 Minuten-Takt die Meldung, man solle sich vorsichtig verhalten, da die beiden Ausbrecher bewaffnet und gewaltbereit wären. Jetzt wird man sich natürlich fragen, was das einen Datenschützer interessiert.
Vor ein paar Monaten vertrat bei einem Seminar ein Teilnehmer die These, ein KFZ-Kennzeichen sei ein personenbezogenes Datum, weil er ohne Einschränkung die Möglichkeit hätte, bei jedem Kennzeichen den Halter zu identifizieren. Auf meine Frage, ob er bei einer Behörde tätig sei, antworte er mit ja. Aha.Bliebe nun nur noch zu klären, bei welcher Behörde, da auch Behörden nur anlassbezogen Anfragen an das Verkehrszentralregister in Flensburg richten dürfen.
Es geht hier um eine Erlaubnis der Datenverarbeitung und der damit verbundenen Zweckbindung. Daten dürfen nur zweckgebunden verarbeitet werden und das bedeutet auch für Behörden, dass KFZ-Kennzeichen nicht ohne Grund in Flensburg abgerufen werden dürfen. Unser Seminarteilnehmer war sich dem nicht bewusst (wie viele Vertreter anderer öffentlichen Stellen auch …) und konnte von daher nur die These vertreten, dass ein KFZ-Kennzeichen ein personenbezogenes Datum ist. Aber wir wollen hier ja keinen Behördenvertreter verdächtigen, gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Allerdings, und das macht die Geschichte mit dem Essener BMW interessant: Es geht nicht nur um konkrete personenbezogene Daten, sondern auch um personenbeziehbare und auch deren Verarbeitung ist nicht erlaubt, es sei denn, öffentliche Interessen überwiegen.
E - PS 1010? Heute abend haben die Medien vermeldet, dass einer der Ausbrecher gefasst wurde. Passanten wäre der Fluchtwagen aufgefallen (… gut, dass es Passanten gibt, dann braucht man kein Toll-Collect-System zur Strafverfolgung …) Nun könnte der Hinweis an flüchtige Straftäter lauten: “Leute, seid nicht so dämlich und klaut euch ein Auto, dessen Kennzeichen sich jeder Depp merken kann!”
Aber wir können für diese Dummheit dankbar sein, die Straßen sind wieder sicher. Verbleibt nur der Eigentümer des BMW. Ob es ihm recht ist, dass ihn in den nächsten Wochen so ziemlich jeder, der sein Auto aufgrund seines Kennzeichens kennt (personenbeziehbar?), auf die Geschichte ansprechen wird? Vielleicht ist es doch besser, unauffällig zu bleiben …
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Am 2. Dezember 2009 um 09:38 Uhr
Und die Geschichte geht weiter. Gestern wurde bekannt, dass der zweite Ausbrecher gefasst wurde, nachdem er sein Mobiltelefon eingeschaltet hat. Weiterhin soll den Ausbrechern durch einen Bediensteten der JVA Aachen zur Flucht verholfen worden sein, was durch eine Videoaufzeichnung deutlich geworden wäre. Dieser Bedienstete sei mittlerweile verhaftet. Schöne neue Welt…
Verstehe ich das richtig? Ist es so wenig bekannt, dass Handys geortet werden können und Videoaufzeichnungen als Beweismittel tauglich sind? Und woher hatte die Polizei die Telefonnummer des Ausbrechers? Ist es üblich, dass Gefangene ein eigenes Telefon haben?