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Google - oder eine faszinierende Geschichte über den Umgang mit Privatsphäre
von Dr. Bruno Wildhaber | 27. Dezember 2009
In loser Folge werde ich über die Bedeutung der Firma Google, ihrer Dienste und vor allem, über die Auswirkungen dieser Angebote auf die Privatsphäre berichten. Was hat mich dazu motiviert?
1. Der Rechtsstreit zum Dienst “StreetView” in der Schweiz
2. Die Marktposition von Google und ihr Verhalten gegen über Kunden, Mitarbeitern und der Konkurrenz
3. Die völlige Veränderung des Begriffs “Privatsphäre” in der so genannten “Cloud”, welche von Google beherrscht wird.
Teil 1: Street View
Am 11. November 2009 hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür beschlossen, Google auf Grund ihres Internet Dienstes StreetView beim Bundesverwaltungsgericht anzuklagen. Der EDOEB fordert dabei das vollständige Unkenntlichmachen von Personen und Autokennzeichen, die Anonymisierung von Personen in sensiblen Bereichen, das Verbot von Aufnahmen im Privatbereich sowie die vorgängige Information bei Aufnahmen. Obwohl Google eine Anonymisierungssoftware einsetzt, ist die Trefferquote höchstens um die 90%, die Kameras von Street View sind auf einer Höhe angebracht, die Aufnahmen aus Innenhöfen erlauben. Zudem stellt sich Google auf den Standpunkt, es liege in der Verantwortung der potentiell Betroffenen, die Bilder durch zu sehen und zu prüfen, ob sie allenfalls darauf zu sehen seien.
Was wird hier eigentlich gefordert? Es geht um nichts anderes, als die Wahrung der Privatsphäre von Privaten durch den EDOEB, einer Kernaufgabe des Datenschutzbeauftragten. Gefordert werden dabei in der Schweiz etablierte Grundrechte wie das Recht auf das eigene Bild oder der Schutz von Aufnahmen des Privatbereichs. Wieso ist diese Klage von so grosser Bedeutung für den Datenschutz? Google hat mit ihrem Dienst zwei fundamentale Prinzipien des Datenschutzes nicht nur angeritzt, sondern geradezu pulverisiert. Die Privatsphäre der Betroffenen kann massiv beeinträchtigt werden und es können Schlussfolgerungen gezogen werden, die völlig daneben liegen. So wurde in der grössten Schweizer Boulevardzeitung ein Wirt abgebildet, der an potentielle Kunden Gutscheine abgab, Bildunterschrift: “Bekannter Wirt als Drogendealer auf offener Strasse aktiv”.
Man kann von solchen Diensten persönlich halten was man will, auf den Punkt gebracht hat es Marge Simpson (genau die..), dank der sie und einige Millionen von Fernsehzuschauern bereits im April 2007 herausfanden, dass Homer auf Google Street Maps nackt im Hinterhof zu sehen war… (Szene ist leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht mehr auf dem Internet).
Die Daten, welche Google heute über die meisten Personen speichert, bzw. zugänglich macht, reichen problemlos aus, um umfassende Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Wer über solches Material verfügt, müsste eigentlich Schutzmassnahmen umsetzen, die denjenigen von Banken mindestens ebenbürtig sind. StreetView ist jedoch nur EIN Dienst, in Kombination mit anderen Google Angeboten ist es die heute wohl schärfste Waffe in den Händen von Kriminellen, die leider mit einem falsch verstandenen Respekt noch immer als “Cyberkriminelle” bezeichnet werden.
Mit den Diensten, welche Google anbietet, werden nicht nur die üblichen Datenschutzkonzepte auf die Probe gestellt, sondern vor allem Google selbst, denn spielt sich Google als Hüter aller Daten” auf, sind wir von 1984 nicht mehr weit entfernt. Für Google ist dies die grösste unternehmerische Herausforderung, denn wenn sie das Thema “Datenschutz” nicht in den Griff bekommen, wird ihr Stern sehr schnell sinken. Wie Google mit diesen Herausforderungen umgeht, darüber mehr beim nächsten Mal.
PS: Ich verstehe, dass der EDSB eine Klage lanciert hat, denn wenn die erwähnten Grundrechte so mit Füssen getreten werden, steht sein Job über kurz oder lang auf dem Spiel.
Quellen:
Artikel aus 2008 von Michael J. Erner und Dr. Sarah S. Weiß
Information des EDSB zum Fall StreetView vom 23.11.2009; www.edoeb.admin.ch
The Economist, The perils of sharing, 19.11.2008
The Economist, Inside the Googleplex, 30.8.2007
Topics: Datensicherheit, Gesetz, Informationsgesellschaft, Informationstechnologie, Politik, Schutzwürdige Interessen, Selbstbestimmungsrecht, Überwachungsstaat |
Am 27. Dezember 2009 um 16:22 Uhr
Zur Zeit scannt Google tausende von Bücher ein, um sie als e-books anzubieten! Und das alles ohne dass den Autoren etwas gezahlt wird. Natürlich wollen die Autoren das nicht einfach so hinnehmen. Wie die Sache ausgeht wird sich noch zeigen…
Am 29. Dezember 2009 um 08:22 Uhr
[...] Original post: Google – Über den Umgang mit Privatsphäre [...]